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Beglaubigte Übersetzungen

In vielen Ländern verlangen gewisse Gerichte, öffentliche Notariate und Eintragungsbehörden, dass alle vorgelegten Dokumente “beglaubigt” sein müssen. Das bedeutet, dass diese Dokumente von einem Übersetzer beglaubigt werden müssen, der von der Auslandsbehörde des entsprechenden Landes offiziell anerkannt ist. 

Wir selbst beschäftigen in unserer Firma beglaubigte Übersetzer für Englisch, Französisch, Spanisch, aber wir können Ihnen diese Dienstleistung auch über ein Kooperationssystem in mehr als 20 Sprachen anbieten.